Youtube haftet für Nutzer


Interessantes Urteil gefunden bei Silicon.de:

Die Richter (Landgericht Hamburg entschieden (Urt. v. 03.09.2010 – Az.: 308 O 27/09))

erklärten, dass YouTube als Betreiber und Anbieter des Portals für die Urheberrechtsverletzungen seiner User hafte. YouTube mache sich die Inhalte der Nutzer zu Eigen, so dass für das Internet-Portal erhöhte Prüfpflichten bestünden.

YouTube sei verpflichtet, sich für jeden hochgeladenen Inhalt, die Rechte einräumen zu lassen. Für die Rechteeinräumung reiche es allerdings nicht aus, dass der User eine formularmäßige Versicherung abgebe, da YouTube auch anonym genutzt werden könnte. Insofern habe ein einzelfallbezogener Nachweis zu erfolgen.

Aus: http://www.silicon.de/cio/b2b/0,39038988,41539491,00/urheberrecht_youtube_haftet_fuer_nutzer.htm

Creative Commons – Informationen und Übungen


Jürgen Wagner weist in seinem Blog auf ein Informations- und Arbeitsheft für SchülerInnen, Studierende und Lehrende zum Thema “Creative Commons” hin:

Die Übungen können ausgedruckt oder auch direkt online absolviert werden.” Aus: Newsletter des Informatikservers Graz

Ich habe mir die Seiten http://pro.kphvie.ac.at/cc/home/ angesehen und könnte mir vorstellen,  das Projekt, mit kleinen Veränderungen, auch im DaF-Bereich mit Schülern oder in Fortbildungen einzusetzen.

Hier ein Arbeitsblatt (PDF) -Übung 4 – mit dem Ziel:

Den eigenen Umgang mit dem Urheberrecht reflektieren

Aus: http://pro.kphvie.at/cc/texte/Uebung4.pdf

Siehe auch:

Broschüre “Urheberrecht-Eine Einführung für die pädagogische Mediennutzung”


Eine Broschüre von Schulen ans Netz ergänzt den Reigen der Publikation zum Thema und beantwortet grundlegende Fragen wie “Was sind urheberrechtlich geschützte Werke?” oder “Welche Werke sind frei nutzbar?” Hilfreich besonders für den Bildungsbereich sind Hinweise zum Zitieren und zur Veröffentlichung von SchülerInnenarbeiten.

Gefunden im Medienpädagogik Praxis Blog (Zitat)

Broschüre als PDF

Urheberrechtsfragen rund um Musik


Gerade habe ich im Moodle-Blog von Ralf Hilgenstock den Beitrag Frei verfügbare Musik gelesen, in dem er auf eine Broschüre der Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Medienarbeit NRW verweist. Hier

… finden sich viele Hinweise auf Quellen für Musik, die unter Creative Commons Lizenzen veröffentlicht wurde. Damit sind sie ohne Abgaben für GEMA in Online Medien nutzbar. Download: http://moodle.de/file.php/1/docs/LAG_Freie_Musik_im_Net.pdf

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf eine Diskussion hinweisen, die gerade hier im Landeskunde-Blog läuft. Es geht darum, ob man und wie YouTube-Videos zum Beispiel im Blog  nutzen darf. Ich zitiere Joachim zu diesem Thema:

Beim einbetten hast du die Pflicht die angebotenen Inhalte auf eventuelle Verletzungen des Urheberrechts zu überprüfen. Sonst machst du dich formal der Weiterverbreitung illegaler Inhalte schuldig. Ganz interessant der folgende Artikel zum Thema
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/62-Haftung-fuer-Video-Embedding-bei-youtube,-myvideo-Co.html

Wichtig auch der Hinweis von Joachim, dass im DaF-Bereich oft in Blogs oder Arbeitsblättern urheberrechtlich geschützte Liedtexte verwendet werden. Dazu folgender Link:
http://www.lehrer-online.de/469173.php

Also ein großes Minenfeld, dass es zu beachten gilt.

Weitere Beiträge zu diesem Thema:

Nachtrag vom 14. Nov.09

Hier zwei sehr gut gemachte Artikel zum Thema “Urheberrecht und Bloggen”: Blogposts illustrieren – Urheberrecht respektieren undBlogposts illustrieren – Fotos finden von http://blogasyouteach.wordpress.com/

Darf man YouTube-Videos im Unterricht zeigen?


Antwort!

Jein!

Medien aus dem Internet, wie zum Beispiel Filme von YouTube, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Nutzungslizenz verwendet werden. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von YouTube nur das Abspielen per Lifestream erlauben, dürfen die Clips nicht gespeichert werden.

Aus: Lehrer online: Fall des Monats (12.08)

Das unterstützt unsere Vorgehensweise, diese Videos in Blogs und Wikis einzubinden und live im Unterricht abzuspielen.

Siehe dazu:

Ein Problem besteht, wenn der Film wieder einmal aus dem Netz genommen wurde. Vor Wochen hatte ich im Post Ausführliche Beschreibung des Firefox-Add-on Video DownloadHelper ein Programm beschrieben, das zwar sehr praktisch ist, aber bei einem Abspielverbot von gespeicherten YouTube-Videos im Unterricht sinnlos erscheint. Nun weiß ich aber, dass das Urheberrecht in jedem Land anders gehandhabt wird …

Weitere interessante Details finden sich im Fall des Monats Dezember 2008 “Einsatz von Medien im Unterricht”, der auch als PDF-Datei heruntergeladen werden kann: Dateigröße: 60 KB: Fall-des-Monats Dezember-2008.pdf

Unter anderem folgendes Zitat, das mich fragen lässt, wer diese “Feinheiten” in den Schulen kontrollieren soll.

Zur Unterrichtung von aktuellen Tagesfragen ist es zudem erlaubt, Funk- und Fernsehsendungen aufzuzeichnen und soweit ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang vorliegt, im Klassenverband vorzuführen. Öffentliche Reden dürfen aufgezeichnet und im Unterricht eingesetzt werden, soweit sie keine Sammlung von Reden des gleichen Autors darstellen. Auch Kurz-Zitate können verwendet werden. Außerdem ist es grundsätzlich zulässig, Schulfunksendungen bis zum Ende des auf die Ausstrahlung folgenden Schuljahres auf Bild- und Tonträger zu übertragen und im Unterricht einzusetzen. Medien aus dem Internet dürfen nur in den Grenzen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.

Aus für urheberrechtlich geschützte Bilder im Google Suchindex?


Ich weiß nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll. In der taz fand ich heute folgende Meldung:

Laut Bestätigung des (Hamburger) Landgerichtes vom Montag muss Google fünf urheberrechtlich geschützte Comiczeichnungen aus dem Index nehmen und darf diese nicht mehr darstellen. In der Urteilsbegründung heißt es, der Suchmaschinenriese verletze mit seinem Vorgehen die ausschließlichen Nutzungsrechte des Künstlers. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, Google hat noch bis Ende des Monats Oktober Zeit, Berufung einzulegen.

Man kann zu Google stehen, wie man will. Die Anzeige der Bilder bei der Bildersuche als “Thumbnails” ist nun mal praktisch. Man muss sich nur vorstellen, statt der Vorschaubilder eine Textbeschreibung zu erhalten …. .

Übrigens, wer nicht möchte, dass seine Bilder im Index erscheinen, muss dies bei Google beantragen:

Ich möchte nicht, dass ein urheberrechtlich geschütztes Bild von meiner Website in den Ergebnissen erscheint. Wie kann ich es aus dem Index entfernen?

Zum Entfernen eines urheberrechtlich geschützten Bildes aus dem Index der Google Bildsuche gehen Sie bitte wie folgt vor.

Aus: http://images.google.com/intl/de/help/faq_images.html

Hier wird natürlich das Urheberrecht auf den Kopf gestellt. Der Blogger bekommt eine Abmahnung und der Internetriese lässt sich darum bitten, solche geschützten Bilder nicht mehr anzuzeigen. Sein Argument: das Zitatrecht

Als Suchmaschine müsse es möglich sein, derartige kleine Vorschaubilder entgeltfrei anzubieten.

Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht.

Video erklärt Prinzip Creative Commons / Tipps, wie man diese Inhalte findet


Markus Beckedahl und John Weitzmann erklären das Prinzip Creative Commons.

Hier der Link zum Video:

http://embed.hobnox.com/stage/3e139dfae68526ae22392a8dc25f7e7d

Gefunden auf:

http://de.creativecommons.org/werbefilm-creative-commons-erklart/

Nicht nur für die Arbeit im Wiki ist es wichtig an Daten zu kommen, die man im Internet frei nutzen kann. Das bestehende deutsche Urheberrecht entpuppt sich als “E-LEARNING-Behinderungsgesetz”. Es ist immer wieder notwendig auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Insbesondere online Weiterbildungen sind davon betroffen. So passierte es einer Bekannten, die an einem Seminar zum Thema “Bloggen” teilnahm, dass sie eine Mahnung für ein urheberrechtlich geschütztes Bild bekam. Auch Spiegel-ONLINE berichtete schon früher über einen solchen Fall, der nicht so glimpflich ausging:

In Deutschland zittern viele vor Abmahnungen einer Rezepte-Website – bei denen es um ein Bockwurstfoto geht. Streitwert: 6000 Euro.

aus: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,480159,00.html

Auf dem DSD-Wiki habe ich deshalb die Seite “Materialien und Urheberschutz” erweitert.

Also, wie finde ich freie Texte oder Bilder?

Eine sehr gute Möglichkeit ist die  Suchmaschine von Creative Commons (zurzeit nur auf Englisch)

Wie funktioniert die Suchmaschine?

  • Begriff eingeben – Suchmaschine sucht Seiten oder Dokumente die frei nutzbar sind (nicht für kommerzielle Zwecke, Namensnennung, keine Veränderung).
  • Möchte man die in Klammer stehenden Beschränkungen ausschließen, dann kann man die Suche auch einschränken:
  • Search for works I can use for commercial purposes.
  • Search for works I can modify, adapt, or build upon.        

Screenshot: http://search.creativecommons.org/

Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung der Erweiterten Suche bei Google

  • unter Nutzungsrechte
  • auswählen: Ergebnisse zurückgeben, die kostenlos verwendet, freigegeben oder geändert werden können

Auch Mayflower – ein Suchtool für freie Inhalte – eignet sich gut:

Weitere Möglichkeiten habe ich auf meiner Benutzerseite im ZUM-Wiki gesammelt:

Eine ganz wichtige Seite, die noch viel zu selten genutzt wird, ist das Online-Buch auf Wikieducator. Auf dem letzten ZUM-Wiki-Treffen wurde das Projekt von einem Mitarbeiter (Markus Deimann (Fernuniversität Hagen)) vorgestellt:

Open Educational Content de

http://wikieducator.org/Open_Educational_Content_de

Open Educational Content – Einleitung und Tutorien
Eine kollaborative Entwicklung
des der Projektpartner von “OLCOS”
und jeder/jedem,
der sich beteiligen will!

Das Ziel dieses Online-Buch ist,
Lerner und Lernerinnen und Lehrerinnen und Lehrer
bei der Erstellung, Wiederverwendung und der Verbreitung
von offenen Lernmaterialien zu unterstützen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Managements finden
Informationen, wie
offene Lernszenarien- und Lernmaterialienstrategien
und Aktivitäten in ihrer Institution eingesetzt werden können.

Diese Website in anderen Sprachen: Englisch Spanisch Finnisch Schwedisch

Ergänzung:

Urheberrecht im Alltag. Kopieren, bearbeiten, selber machen
herausgegeben von Valie Djodjevic, Robert A. Gehring, Volker Grassmuck, Till Kreutzer und Matthias Spielkamp, Bonn 2008, 385 Seiten, Bereitstellungspauschale: 2 Euro
Vergriffen. Nachdruck in Vorbereitung.

Digitale Version (PDF, 14,4 MB)

DaF und Urheberrecht


Viele gute Seiten verschwinden aus dem Netz. Trauriges Beispiel: die Landeskundeseiten der Universität Mainz (MELK)

“Die MELK-Einheiten sind am 5. 2. 07 aus dem Netz genommen worden. Es ist mit der Rechtsabteilung der Universität zu klären, wie weiter verfahren werden kann, um keine Copyrights zu verletzen.”

Zitat aus: Mainzer Einheiten zur Landes- und Kulturkunde

Nun sind schon 9 Monate ins Land gezogen und es ist wirklich schade, dass noch keine positive Entscheidung getroffen wurde.

Alle sprechen von E-Learning, aber die Rechtsunsicherheit in Fragen des Urheberrechts ist ein wichtiger Punkt, warum viele Lehrer keine Lust haben, sich dafür zu engagieren. Wer will sich schon für sein Engagement strafbar machen?

Doch gerade im Fremdsprachenlernen ist der Umgang mit fremden Texten wichtig. (Ich spreche hier nicht von Plagiaten, die Schüler für eine “schnelle Zensur” im Internet zusammensuchen und als eigene Arbeiten präsentieren.) Die Arbeit in den Wikis (Landeskunde und DSD ) sind davon besonders betroffen. Die ständige Kontrolle der Schülerprojekte nach eventuellen Urheberrechtsverstößen lenkt von der eigentlichen Arbeit ab, ihre Sprachkompetenz zu entwickeln und sie in ihrer Sprachanwendung zu stärken.

Zu diesem Problem habe einen längeren Artikel im DSD-Wiki verfasst. Die Seite Materialien versucht die aktuelle Rechtssituation zu beschreiben und zeigt alternative Inhalte, die explizit zur Verwendung freigegeben sind. Die Seite existiert schon seit Juni und wurde eingerichtet, um Materialien für die Prüfungsvorbereitung auf die DSD C1-Prüfung zu sammeln. Die aktuelle Situation macht es aber unmöglich LV und HV Aufgaben, die auf Texten aus dem Internet aufbauen, zu veröffentlichen bzw. auszutauschen.

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang folgende Meldung, die auf bessere Zeiten hoffen lässt:

“Das EU-Parlament in Straßburg hat sich heute in erster Lesung mehrheitlich für eine EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED2) ausgesprochen. Allerdings wurde der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in mehreren Punkten zurückgestutzt. Urheberrechtsverletzungen, die im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich vorkommen, wurden beispielsweise von Strafrechtssanktionen ausgeschlossen.” Zitat aus:heise online 25.04.2007 15:52

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