Interessantes Urteil gefunden bei Silicon.de: Die Richter (Landgericht Hamburg entschieden (Urt. v. 03.09.2010 – Az.: 308 O 27/09)) erklärten, dass YouTube als Betreiber und Anbieter des Portals für die Urheberrechtsverletzungen seiner User hafte. YouTube mache sich die Inhalte der Nutzer zu Eigen, so dass für das Internet-Portal erhöhte Prüfpflichten bestünden. YouTube sei verpflichtet, sich für [...]
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